Kurt Bieder, Mediator & Rechtsanwalt

Was ist Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen durch Unterstützung einer mit Methodenkompetenz befähigten Person (Mediator) zu einer Lösung gelangen, die den allseitigen Bedürfnissen bestmöglich entspricht. Die mediativen Prinzipien eignen sich auch, um präventiv komplexe Projekte konfliktarm zu gestalten.

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Die Mediation als Konfliktlösungsmethode gliedert sich in verschiedene Schritte:

  1. Im ersten Schritt geht es darum, Transparenz zwischen allen Beteiligten unter Miteinbezug des Mediators herzustellen. Dabei ist es wichtig, die anhaltende Freiwilligkeit des Verfahrens hervorzuheben. Das jeweilige Rollenverständnis ist zu klären. Die Allparteilichkeit des Mediators muss erklärt werden. Es ist sicherzustellen, dass die richtigen Personen an den Verhandlungen teilnehmen und mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet sind. Zudem müssen die Grundregeln des gegenseitigen Umgangs definiert werden.
  2. In einem zweiten Schritt erhalten die Konfliktparteien Gelegenheit, alle Themen, die ihnen wichtig sind, zu benennen. Jede Partei erhält dadurch Gewissheit, dass ihre Standpunkte ernst genommen werden.
  3. Der dritte Schritt ist das Herzstück der Mediation. Mittels verschiedener Instrumente, insbesondere Fragetechniken, werden die Bedürfnisse aller Konfliktparteien herausgeschält. Ziel dieser Phase ist, dass jede Partei die berechtigten Interessen der anderen Partei(en) nachvollziehen und bestenfalls anerkennen kann. Prozesshaft werden ursprünglich eingenommene Positionen von der betroffenen Partei selbst in Frage gestellt, modifiziert oder neu definiert.
  4. Der vierte Schritt umfasst die Optionensuche. Die Parteien werden eingeladen, alle möglichen (und unmöglichen) Vorschläge für die Überwindung des Konfliktes zu kreieren.
  5. Aufgrund einer Vielzahl von Lösungsoptionen wird im fünften Schritt der Einigungsprozess mit den einzelnen Regelungspunkten angegangen.
  6. Im sechsten Schritt wird das Einigungsergebnis in einer rechtsverbindlichen Vereinbarung festgehalten und die Umsetzung geregelt. Dazu gehört auch die Installation eines Controllings.